Eine Inventur ist für alle kaufmännischen Unternehmen pflichtgemäß alle drei Jahre durchzuführen. Dazu müssen alle Vermögensgegenstände genau verzeichnet und der Wert sowie mögliche Schulden angegeben werden. Je nach Größe des Unternehmens kann die Aufnahme des gesamten Anlagevermögens (AV) sehr arbeitsintensiv sein und enorme Zeit der beteiligten Mitarbeiter beanspruchen. Eine weitere Hürde stellt die in vielen Unternehmen manuelle Erfassung der Güter dar, denn durch simple Papierlisten schleichen sich schnell Fehler ein.