Trends für die ERP-Strategie 2021

2020 sah eine Intensivierung des Digitalisierungstrends in Unternehmen. Diese Entwicklung wird uns auch 2021 begleiten: Hier lesen Sie, mit welche Trends für die ERP-Strategie Unternehmen rechnen sollten.

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CeBIT 2017: Trendthema Internet of Things im Fokus

CeBIT 2017: Trendthema Internet of Things im Fokus

Die Vernetzung von Maschinen, Anlagen und Produkten aller Art schreitet mit riesigen Schritten voran: Das Internet of Things (IoT) bietet Unternehmen die Chance, neue Geschäftsmodelle zu verwirklichen, mit überschaubarem Aufwand die internen Abläufe zu verbessern und erhebliche Kosteneinsparungen zu erzielen. Welche Einsatzmöglichkeiten es aktuell bereits gibt und was in naher Zukunft Realität werden kann, zeigt die CeBIT mit Showcases prominenter Key-Player, exklusiven Einblicken in die Forschung und hochkarätigen Events.

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UST-ID Prüfung: Pflicht zur Prüfung der Umsatzsteuer-ID bei Auslandsrechnungen

UST-ID Prüfung: Pflicht zur Prüfung der Umsatzsteuer-ID bei Auslandsrechnungen

Buchhaltung Software: SBS Rewe NEO
Reverse-Charge-Verfahren

Wer eine Rechnung in das EU-Ausland versendet muss nach dem Prinzip des Reverse-Charge-Verfahren keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen. Das heißt aber nicht, dass der Kunde keine Umsatzsteuer zahlen muss. Damit dies alles seine Ordnung hat, ist der Kunde verpflichtet diese Steuern direkt im Heimatstaat abzuführen. Damit dies sichergestellt ist, melden EU-Unternehmen ihre Rechnungen ins Ausland via Zusammenfassender Meldung (ZM), sodass europaweit eine entsprechende Datenmenge zum Abgleich entsteht

Was ist das Reverse-Charge-Verfahren?

Das Reverse-Charge-Verfahren ist eine Sonderregelung bei der Umsatzsteuer. In diesem Ffall muss der Leistungsempfänger (meist Kunde) und nicht der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer entrichten.

Alternative Begriffe zu diesem Thema sind:

  • Umkehrung der Steuerschuldnerschaft oder auch
  • Abzugsverfahren

Der Vorgang bringt enormes Vereinfachungspotential für den Rechnungsempfänger, da hier der Kontakt mit dem deutschen Finanzamt für den ausländischen leistenden Unternehmer entfällt.

Jedoch muss der Rechnungssteller einige Punkte beachten, die den Geschäftsprozess der Rechnungsstellung komplizierter macht.

Mit myFactory.Businessworld den Prüfungsprozess optimieren

Lesen Sie hier mehr zu den Möglichkeiten der Geschäftsprozessoptimierung:

http://erp-muenchen.de/ust-id-pruefung-pflicht-zur-pruefung-der-umsatzsteuer-id-bei-auslandsrechnungen/

Haben Sie Fragen zur neuen myFactory.Businessworld 5.2?

Wir vom Quality-IT-Team aus Garching bei München unterstützten Sie gerne bei all Ihren Fragen rund um das Thema ERP, CRM und Warenwirtschaft. Kontaktieren Sie uns einfach und hinterlassen Sie hier einfach Name, Telefonnummer und e-Mail:

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