Große Mehrheit findet Bewertungen als Hilfestellung beim Online-Kauf wichtig

Große Mehrheit findet Bewertungen als Hilfestellung beim Online-Kauf wichtig

Eine repräsentative Umfrage von Trusted Shops hat ergeben, dass Bewertungen für Shops und Produkte für die meisten Deutschen eine wichtige Rolle beim Online-Kauf spielen. Drei Viertel befürworten eine zuverlässige Kennzeichnung von echten Bewertungen.

Große Mehrheit findet Bewertungen als Hilfestellung beim Online-Kauf wichtig

In krisenhaften Zeiten wächst der Wunsch nach vertrauenswürdigen und zuverlässigen Orientierungshilfen. Das spiegeln neue Umfrageergebnisse wider: 55 Prozent der Befragten geben an, dass ihnen Bewertungen von Shops und Produkten für den Online-Kauf wichtig sind, um in der aktuellen Situation eine Kaufentscheidung zu treffen.

Wunsch nach Kennzeichnung von echten Bewertungen

Immer wieder machen Verbraucher*innen allerdings Erfahrungen mit gefälschten Shop- und Produktbewertungen. Daher ist für drei Viertel aller Befragten (75 Prozent) die Echtheit von Bewertungen entscheidend. Entsprechend hoch (74 Prozent aller Befragten) ist der Wunsch nach einer zuverlässigen Kennzeichnung echter Shop- und Produktbewertungen: 43 Prozent wünschen sich bei jeder Bewertung des Online-Kaufs eine Kennzeichnung; 31 Prozent sprechen sich dafür aus, wenn es um wichtige oder teure Anschaffungen geht.

Fünf Typische Merkmale von Fake-Bewertungen

Bastian Kolmsee, Head of Trust Products and Services bei Trusted Shops, weiß um das Problem der Fake-Bewertungen und rät dazu, genau hinzuschauen: „Es gibt eine Reihe von Merkmalen, die typisch für Fake-Bewertungen sind. Wer sie erkennt, hat eine gute Chance, nicht hereinzufallen.“ Er nennt folgende fünf typische Merkmale:

Fake-Merkmal 1: Online-Shop wird ausschließlich positiv bewertet

Wer bei einem Produkt oder einer Dienstleistung ausschließlich auf positive Bewertungen stößt, sollte misstrauisch werden. Es ist ziemlich unwahrscheinlich, dass allen Käufer*innen ein Produkt oder Shop gleich gut gefällt.

Fake-Merkmal 2: Bewertungen des Online-Kaufs fallen durch schlechten Schreibstil auf

Manche Shopbetreiber beauftragen Agenturen, die unechte Bewertungen für den Online-Kauf schreiben. Dabei nutzen die Agenturen automatische Übersetzer. Die Texte fallen häufig durch ungewöhnliche Redewendungen und Ausdrücke auf, die im Alltag kaum jemand verwenden würde.

Fake-Merkmal 3: Shopbetreiber*innen reagieren nicht auf Bewertungen

Fake-Shops machen sich in der Regel nicht die Mühe, auf Bewertungen des Online-Kaufs zu reagieren oder Verbraucher*innen Feedback zu geben. Wenn sich ein Online-Shop dafür Zeit nimmt, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass er echt ist. 

Fake-Merkmal 4: Anzahl der Bewertungen explodiert in kurzer Zeit

Wenn die Anzahl der Bewertungen für ein Produkt plötzlich in die Höhe schnellt, könnte es sich um automatisch erzeugte Bewertungen handeln. Sind die Bewertungen hingegen über einen längeren Zeitraum verteilt, spricht das stärker für ihre Echtheit.

Fake-Merkmal 5: Anonyme Bewertungen des Online-Kaufs

Bei Fake-Bewertungen ist oft kein/e Autor*in angegeben. Bei echten Bewertungen hingegen ist der/die Verfasser*in in der Regel erkennbar, zum Beispiel durch einen Namen und ein Profilbild.

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Alles erledigt? Die DSGVO-Checkliste für den Online-Shop

Alles erledigt? Die DSGVO-Checkliste für den Online-Shop

Die Checkliste hilft Online-Händlern dabei, den Überblick zu behalten, was sie abhaken können und wo sie noch Hand anlegen sollten.

Alles erledigt? Die DSGVO-Checkliste für den Online-Shop

1. Erstellen oder aktualisieren Sie Ihr Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Online-Händler müssen den Behörden das Verzeichnis mit aktuellen Daten auf Nachfrage zur Verfügung stellen können.

2. Finden Sie heraus, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist, und führen Sie diese gegebenenfalls durch

Die Abschätzung ist vor der Datenverarbeitung nur notwendig, wenn ein potenzielles Risiko für Rechte und Freiheiten Ihrer Kunden besteht. Das trifft auf die meisten Online-Händler nicht zu, doch um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie den Punkt für Ihr Unternehmen abklären.

3. Passen Sie Ihre Datenschutzerklärung an

Für die meisten Online-Shops wird die Datenschutzerklärung durch die neuen Regelungen umfangreicher, da die DSGVO die Transparenz zum Umgang mit Daten für Seitenbesucher erhöht.

4. Führen Sie einen Reaktionsplan für Datenpannen ein

Ein Reaktionsplan hilft Ihnen, im Fall der Fälle, Datenpannen wie vorgeschrieben innerhalb von 72 Stunden den zuständigen Aufsichtsbehörden zu melden.

5. Aktualisieren Sie Ihre Prozesse zur Wahrung der Betroffenenrechte

Die DSGVO stärkt die Rechte von „Betroffenen“, also Ihren Kunden, deren Daten Sie als Händler verarbeiten. So können Kunden beispielsweise eine Bestellhistorie in einem maschinenlesbaren Format einfordern. Das mag in der Praxis nicht oft vorkommen, dennoch sollten Sie sich auf derartige Anfragen technisch und organisatorisch vorbereiten.

6. Prüfen Sie Ihre Verträge mit Dienstleistern

Ob Serverhosting, Newsletter oder Tracking, als Online-Händler arbeiten Sie zumeist mit Dienstleistern zusammen, die personenbezogene Daten erheben. Dafür bedarf es Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung, die den Anforderungen der DSGVO genügen.

7. Erstellen Sie ein Formular für Auskunftsersuchen

Da Sie als Händler Ihren Kunden grundsätzlich alle gespeicherten Daten auf Anfrage zur Verfügung stellen müssen, empfiehlt es sich, ein Formular dafür bereitzustellen, das Kunden bei Ihnen einreichen können, wenn sie zum Beispiel Daten löschen lassen möchten oder eine Auskunft wünschen, welche Daten gespeichert worden sind.

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Urheberrecht in Online-Shops: Wann Händler einen Copyright-Hinweis brauchen

„Alle Inhalte dieses Angebots sind urheberrechtlich geschützt“ – diese oder ähnliche Hinweise sind häufig in Online-Shops, meist im Impressum, zu finden. Und werden nicht selten mit Aussagen zu Urheberrechten Dritter oder Haftungsausschlüssen verknüpft. Sinn und Unsinn solcher Urheberrechtshinweise erklärt Trusted Shops.

Was ist eigentlich „urheberrechtlich geschützt“?

Das Urheberrecht besteht für persönliche geistige Schöpfungen mit einer gewissen Gestaltungshöhe – das heißt, mit einem Mindestmaß an geistiger Leistung, die der Gestaltung innewohnt. Das können zum Beispiel Sprachwerke wie Texte sein oder Musik, Werke der Tanzkunst, Bilder und Videos. Entscheidend ist der Begriff der „kleinen Münze des Urheberrechts“. Dieser bezeichnet die unterste Grenze dessen, was urheberrechtlich geschützt ist und meint, dass die Messlatte für den urheberrechtlichen Schutz recht tief hängt. Bilder sind in aller Regel durch ein Copyright geschützt und auch selbst verfasste Produkttexte können urheberrechtlich geschützt sein.

Welche Wirkung hat ein Urheberrechtshinweis?

Wenn ein Werk urheberrechtlich geschützt ist, verliert es diesen Schutz nicht, wenn ein Urheberrechtshinweis fehlt. Umgekehrt entsteht durch einen solchen Hinweis auch kein urheberrechtlicher Schutz. Der Hinweis hat also eine rein klarstellende Wirkung. Entsprechendes gilt für das Copyright-Zeichen „©“. Dieses kommt aus dem anglo-amerikanischen Rechtskreis und hat in Deutschland ebenfalls keine rechtliche Wirkung.

Eine Variante des Urheberrechtshinweises besagt, dass bei der Erstellung des Internetauftritts darauf geachtet wurde, keine Rechte Dritter zu verletzten und dass das Urheberrecht bei den jeweiligen Rechteinhabern verbliebe. Auch dieser Hinweis hat keine rechtliche Wirkung und kann nicht vor Ansprüchen schützen, die aus der Verletzung der Rechte Dritter erhoben werden.

Gibt es Fälle, in denen ein Hinweis sinnvoll ist?

Der Urheber eines Werks kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen ist und welche Bezeichnung zu verwenden ist. Das bedeutet, dass der Urheber, zum Beispiel von verwendeten Fotos in einem Online-Shop, verlangen kann, dass er als Urheber genannt wird. Solche Forderungen finden sich häufig in den Nutzungsbedingungen von Bilderplattformen wieder, welche bei Nutzung der Bilder darauf hinweisen, dass der Urheber im Impressum genannt werden muss. Auch individualvertraglich kann entsprechendes geregelt werden. Darum finden sich solche Hinweise häufig im Impressum von Online-Shops. Diese Hinweise sind nicht nur sinnvoll sondern gegebenenfalls vertraglich geschuldet.

Experten-Tipp:

Urheberrechtshinweise bedingen keinen urheberrechtlichen Schutz der eigenen Inhalte und schützen nicht vor den Ansprüchen Dritter. Jedoch können Hinweise auf den Urheber (beispielsweise von Fotos) vertraglich notwendig sein, wenn Händler Inhalte Dritter in ihrem Shop verwenden.  Im Zweifel also denjenigen fragen, der die Bilder zur Verfügung gestellt hat.

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Erfolgreiches E-Mail-Marketing: 5 entscheidende Tipps

Erfolgreiches E-Mail-Marketing: 5 entscheidende Tipps

Trotz überquellender Postfächer, zählt das E-Mail Marketing weiterhin zu den wichtigsten Tools, wenn es darum geht, viele Kunden auf einmal aber gezielt zu erreichen. Lesen Sie hier 5 Tipps, mit dem Sie ihr E-Mail-Marketing verbessern können:

Fünf entscheidende Tipps für den digitalen Erfolg von E-Mail-Marketing

Tipp 1: So persönlich wie möglich

Einer von vielen zu sein – das reicht dem Abonennten nicht mehr. Er möchte als Mensch und Individuum angesprochen werden. Dafür werden natürlich so viele Daten wie möglich benötigt. Die Werkzeuge diese zu nutzen, bringt jedes E-Mail Versandtool mit sich. Der Trend wird in Fachkreisen auch als „Hyper Personalisierung“ bezeichnet.

Tipp 2: Optimiert für unterwegs

Mehr als über 50 Prozent der Newsletter werden laut Schätzungen inzwischen auf dem Smartphone gelesen. Darum ist die Mobile Optimierung eigentlich kein neuer Trend. Dennoch wird sie immer noch häufig vernachlässigt. Spätestens jetzt sollten aber alle Mailings, Newsletter, Kampagnen und auch Landingpages mobil für Smartphone und Tablet abrufbar sein.

Tipp 3: Interaktiv durch neue Medienformate

Newsletter mit reinen Textwüsten gehören der Vergangenheit an. Abwechslung ist gefragt. Darum geht der Trend weiterhin zu interaktiven Elementen wie GIFs und Videos – besonders auf mobilen Endgeräten.

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Tipp 4: E-Mail Marketing kanalübergreifend einsetzen

Das E-Mail-Marketing sollte nicht unabhängig, sondern als Teil des Marketing im richtigen Moment aktiv werden. Dafür müssen die Daten kanalübergreifend zur Verfügung stehen und dort mit einer einheitlichen Ansprache ausgesteuert werden. Ansonsten werden potentielle Kunden verschreckt.

Tipp 5: Automatisierte Prozesse nutzen

Zur richtigen Zeit den Abonnenten mit den richtigen Inhalten anzuschreiben – das kann nur durch Automatisierung erfolgen. Hier verschieben sich bereits die Aufgaben eines E-Mail Marketing Managers: Er optimiert Prozesse und analysiert Kampagnen, muss bestenfalls aber selten eingreifen.

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Mit Künstlicher Intelligenz zu mehr Transparenz – CosmosDirekt wird neuer Kunde bei Trusted Enterprise

Mit Künstlicher Intelligenz zu mehr Transparenz – CosmosDirekt wird neuer Kunde bei Trusted Enterprise

Trusted Enterprise unterstützt fortan CosmosDirekt bei der Kommunikation seiner Kundenbewertungen. Der Direktversicherer zeigt auf seiner Homepage Kundenstimmen an, die täglich automatisch importiert, nach den Google Richtlinien umgerechnet und inhaltlich geprüft werden – dank der von Trusted Enterprise entwickelten Software.

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